Wert-Begriffe
1) Bauneuwert (Gebäudeneuwert
und Baunebenkosten)
Der Gebäudeneuwert entspricht den Kosten, die man heute für
ein gleichwertiges Objekt ausgeben müsste.
2) Bauzeitwert
Das ist der geschätzte Geldbetrag, der für die Erstellung eines
gleichen Gebäudes aufzuwänden wäre, jedoch nach Abzug des
Minderwertes. Bei neuen Gebäuden stimmen Bauzeitwert und Bauneuwert
überein.
3) Relativer Landwert
Der Bodenwert samt den Erschliessungs- und Umgebungsaufwändungen
ist grundsätzlich vor allem abhängig von der Ertragsfähigkeit
der gesamten Liegenschaft aus vorhandener Nutzung. Wenn hingegen der Rentabilität
der Liegenschaft untergeordnete Bedeutung beigemessen wird, wie z.B. im
Eigenheimbereich, orientiert sich der Bodenwert vorwiegend an den örtlichen
Bodenmarktverhältnissen. Bei Preisvergleichen sind aber auch dann
Unterschiede aus Lage, baulicher Nutzungsmöglichkeit und Erschliessungsgrad
wertbestimmend.
Bei nicht überbauten Grundstücken gelten vorstehende Kriterien
sinngemäss, wobei für die Bewertung auf die mögliche Nutzung
abgestellt wird.
Die Bodenbeschaffenheit kann normalerweise nur oberflächlich begutachtet
werden.
Es sind meistens keine Kenntnisse des Untergrundes vorhanden! Auf spez.
Wunsch könnten Nachforschungen bei den zuständigen Amtstelllen
gemacht werden, resp. Bodenproben genommen und untersucht werden.
4) Ertragswert
Der Ertragswert entspricht dem durchschnittlich erzielbaren Mietzins einer
Liegenschaft, bei selbstgenutzten Grundstücken einschliesslich eines
auf das investierte Eigenkapital entfallenden Ertragsanteils. Der Mietzins
versteht sich für die Nutzräume samt dazugehörenden Nebenräumen
und Grundausstattung, jedoch ohne Nebenkosten wie Heizung usw. Der Mietwert
ist jene Ertragssumme einer Liegenschaft, welche für die Deckung
aller dauerhaften Grundstückslasten samt Kapitalverzinsung zur Verfügung
steht.
Der Ertragswert repräsentiert jene Kapitalsumme, welche aus den Erträgnissen
eines Grundstückes verzinst werden kann. Er ergibt sich aus der Kapitalisierung
des Mietwertes zu einem von der Art und dem Zustand des Objektes sowie
von den Geldmarktverhältnissen abhängigen Kapitalisierungssatz.
5) Real- oder Anlagewert
Der Realwert entspricht dem Sachwert für ein Grundstück im Zeitpunkt
der Schätzung. Er setzt sich zusammen aus dem Gebäudewert samt
Gebäudenebenkosten und dem Landwert.
6) Der Verkehrswert
Der Verkehrswert entspricht einem bei gleichbleibenden Marktverhältnissen
vertretbaren Liegenschaftspreis. Er wird dabei unter Würdigung der
Wirtschaftlichkeit einer Liegenschaft im Verhältnis zu deren Anlagewert
ermittelt und ist daher abhängig vom Verhältnis zwischen Ertrags-
und Realwert. Entsprechend der grösseren Bedeutung des Ertragswertes
wird er je nach diesem Verhältnis mit einer Gewichtszahl ausgestattet.
7) Marktwert
Der Marktwert zielt auf jenen mutmasslichen Grundstückspreis, welcher
im Grundstücksverkehr unter Dritten aufgrund einer kurzfristigeren
Nachfrage und Markterfahrung realisierbar erscheint. Dabei wird weniger
als beim Verkehrswert auf eine dauerhafte Wirtschaftlichkeit unter gleichbleibenden
Verhältnissen abgestellt. Vielmehr wird der Marktwert geprägt
durch die allgemeinen momentanen Renditeverhältnisse, die künftigen
Renditeerwartungen sowie den Realwert mit Rücksicht auf die Land-
und Baukostenentwicklung. Besonders im Eigenheimbereich wird dem Marktwert
grössere Bedeutung zugemessen.
Die Preisbestimmung für ein Grundstück erfolgt schlussendlich
immer durch die Parteien im Rahmen von Angebot und Nachfrage. Der geschätzte
Wert darf daher niemals als definitiv beurteilt werden. Für die Schätzung
sind aber im Rahmen der allgemeinen Bewertungsgrundsätze folgende
Kriterien von Bedeutung:
Lage des Objektes, Einteilung, Konstruktion, Isolation, Ausbau, Zustand
und bauliche Struktur von Gebäuden, bauliche Ausnützungsmöglichkeit
von unüberbauten oder nur teilweise überbaute Grundstücken,
tatsächliche Renditeverhältnisse oder Renditeerwartungen im
Zusammenhang mit notwendigen oder wünschbaren Sanierungs- und Erneuerungsmassnahmen.
Die Würdigung dieser Kriterien erfolgt nach allgemeiner Anschauung,
während einseitige, persönliche Objektinteressen sachbezogen
sind und nicht Bestandteil der Bewertung sein können.
8) Bruttorendite
Die Bruttorendite gibt den tatsächlichen Prozentsatz der Grundstückserträgnisse
im Verhältnis zum Anlagewert oder Kaufpreis wieder. Liegt sie unter
dem zur Deckung der ordentlichen Grundstückslasten samt der Fremdkapitalverzinsung
notwendigen Satz, so verbleibt keine Eigenkapitalverzinsung.
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